Busunternehmen gründen | Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Busunternehmen gründen | Welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Warum in die Ferne schweifen, wenn es auch hierzulande jede Menge zu entdecken gibt? Das könnte das Motto diverser Busunternehmen sein, die ihren Kunden verschiedenste Reisen zu diversen Sehenswürdigkeiten, Veranstaltungen und in Städte anbieten. Wer ein Busunternehmen gründen will, hat gute Aussichten auf Erfolg – denn diese Form des Reisens ist nach wie vor sehr beliebt und auch beim jüngeren Zielpublikum wieder vermehrt im Kommen. Um letztlich aber auch wirklich alles richtig zu machen, sollten Sie wissen, worauf es bei der Gründung konkret ankommt. Als Busunternehmer müssen Sie nämlich eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen und genau Bescheid wissen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihre Unternehmung sind.

Busunternehmen gründen – Ohne Gewerbeerlaubnis nicht möglich

Was viele, die ein Busunternehmen gründen wollen, gar nicht wissen: Es handelt sich bei diesem Business um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe. Das heißt konkret: Sie müssen sich erst eine Gewerbeerlaubnis besorgen, ehe Sie Ihre Firma beim Gewerbeamt anmelden können. Für diese Erlaubnis benötigen sie:

  • Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: Hierfür müssen Sie neben Ihrem Führerschein auch einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorweisen.
  • Nachweis der fachlichen Voraussetzung: Sie müssen durch ein Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen, dass Sie für die Leitung eines Busunternehmens geeignet sind.
  • Nachweis der sachlichen Voraussetzung: In diesem dritten Punkt geht es nicht um Sie als Person, sondern die sonstigen Rahmenbedingungen, beispielsweise den Zustand der Fahrzeuge, die Sie einsetzen wollen und auch die Information, dass Sie schuldenfrei sind (hierfür wird eine SCHUFA-Auskunft verlangt).

Wenn Sie ein Busunternehmen gründen möchten, müssen Sie einige rechtliche Fragen beachten.

Rechtsform wählen und Gewerbe anmelden

Wenn Sie die Gewerbeerlaubnis für Ihr Busunternehmen erhalten haben, gilt es im nächsten Schritt, sich darüber Gedanken zu machen, welche Rechtsform Sie wählen wollen. Planen Sie ausreichend Zeit für diese Entscheidung ein, denn sie wird unzählige Folgen mit sich bringen. Die Rechtsformen, die sich am besten für ein Busunternehmen eignen, sind:

  • Einzelunternehmen
  • GbR
  • GmbH
  • UG (haftungsbeschränkt)

Da das finanzielle Risiko recht hoch ist, wenn Sie ein Busunternehmen gründen, raten wir Ihnen eher zu den Optionen GmbH und UG (haftungsbeschränkt). In diesen beiden Fällen haften Sie nämlich nicht mit Ihrem privaten Besitz, falls die Insolvenz drohen sollte.

Haben Sie sich schließlich für eine Rechtsform entschieden (und die damit eventuell verbundenen Wege erledigt), können Sie endlich Ihr Gewerbe anmelden. Die hierfür zuständige Behörde ist das Gewerbeamt.

Info: Die Anmeldung von Ihrem Gewerbe kostet – unabhängig von der Rechtsform – Geld. Wie hoch der Betrag ist, hängt von der Stadt ab, in der Sie gründen. Hinzu kommen außerdem eventuell auch noch Kosten für Anwalt und Notar.

Ein umfassendes Dienstleistungsangebot ausarbeiten

Busunternehmen gibt es überall in Deutschland wie Sand am Meer. Wer hier als Neuling antritt und sich gegenüber den etablierten Busunternehmern behaupten möchte, hat es definitiv schwer. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich so früh wie möglich Gedanken darüber machen, was genau Sie Ihren Kunden anbieten wollen.

Ein wichtiger Hinweis gleich vorweg: Die Antwort „Busreisen natürlich“ reicht nicht aus. Je detaillierter und klarer Ihr Dienstleistungsangebot ist, desto besser. Erst wenn Sie genau wissen, was Sie Ihren Kunden alles bieten wollen, können diese abschätzen, was sie erwartet, wenn sie sich für Ihr Busunternehmen entscheiden. Darüber hinaus hilft Ihnen ein scharfes Profil immer dabei, sich klar von der Konkurrenz abzuheben und sich am Markt zu positionieren.

Wenn Sie ein Busunternehmen gründen, sollten Sie Ihr Angebot genau definieren.

Beim Erstellen eines Dienstleistungsangebotes sollten Sie sich unter anderem fragen:

  • Welche Reiseziele möchte ich ansteuern?
  • Biete ich nur innerdeutsche Reisen an oder auch Reisen ins europäische Ausland?
  • Sollen die Reisen unter einem bestimmten Motto stehen?
  • Wie baue ich Kontakt zu verschiedenen Hotel-Besitzern auf?
  • Welche Zusatz-Dienstleistungen soll es auf meinen Reisen geben?
  • Welchen Komfort sollen die Reisenden von meinen Bussen erwarten können?

Je mehr Sie sich mit diesen Punkten auseinandersetzen und je genauer die Antworten auf diese und weitere Fragen sind, desto besser können Sie herausarbeiten, was Ihr Busunternehmen besonders macht und wodurch es sich von der Konkurrenz abhebt. Ein sogenannter USP – also ein unique selling point oder Alleinstellungsmerkmal – ist von großer Wichtigkeit, wenn Sie von Anfang an Kunden für sich gewinnen wollen. Hierbei handelt es sich nämlich um das beste Argument, das für Sie und gegen die Konkurrenz spricht.

Das Personenbeförderungsgesetz – eine wichtige rechtliche Grundlage für Ihr Busunternehmen

Wer ein Busunternehmen gründen will, sollte das Personenbeförderungsgesetz (das Sie hier im Detail nachlesen können) sozusagen im Schlaf beherrschen – denn es bildet in nahezu allen Fällen die rechtliche Grundlage für Ihr Business.

Das Personenförderungsgesetz gilt für alle, die Menschen gegen Entgelt von A nach B befördern. Es beinhaltet neben allgemeinen allgemeinen Vorschriften und Genehmigungen auch Sonderregelungen für die verschiedensten Fahrzeuge. Auch Punkte wie der Auslandsverkehr und Bußgeldvorschriften werden im Personenbeförderungsgesetz geregelt.

Wenn Sie ein Busunternehmen gründen, müssen Sie rechtliche Rahmenbedingungen beachten.

Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer

Ähnlich wie LKW-Fahrer unterliegen auch Busfahrer gewissen Zeiten, in denen sie entweder fahren dürfen oder eine Pause einlegen müssen. Wenn Sie sich nicht an diese Zeiten halten, drohen Ihnen Bußgelder und weitere Strafen. Hinzukommt, dass Busfahrer, die zum Beispiel aufgrund von Erschöpfung am Steuer einschlafen, nicht nur ihr eigenes Leben, sondern auch das der Passagiere gefährden. Darum müssen sie stets diese Regelungen einhalten:

  • die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten (Die Ausnahme bilden zwei Tage pro Woche, an denen der Busfahrer 10 Stunden am Steuer sitzen darf)
  • auf jeden Fall darf ein Busfahrer pro Woche nicht länger als 56 Stunden hinter dem Steuer sitzen
  • nach 4,5 Stunden Fahrtzeit muss eine Lenkzeitunterbrechung stattfinden – hierbei handelt es sich um eine 45-minütige Pause
  • pro Tag muss der Fahrer mindestens 11 Stunden ruhen

Wie viel Startkapital braucht man, um ein Busunternehmen zu gründen?

Wer ein Busunternehmen gründen will, sollte auf jeden Fall genügend Startkapital mitbringen. Allein die Kosten für den Fuhrpark sind (je nach Modell und Baujahr) extrem hoch und sorgen bei vielen für Schweißperlen auf der Stirn. Hinzu kommen unter anderem Kosten für:

  • Personal
  • Versicherungen
  • Sprit
  • Büro
  • Garage(n)
  • Marketing

Ohne Kredit oder eine andere Fremdfinanzierung ist es in der Regel nicht möglich, ein eigenes Busunternehmen zu gründen. Je nachdem, wie viele Fahrzeuge Sie sich zu Beginn anschaffen wollen, sollten Sie auf jeden Fall mit 100.000 bis 200.000 Euro Startkapital rechnen.

Bilder: www.pixabay.com

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