Tischlerei gründen | Als Handwerker in die Selbstständigkeit

Tischlerei gründen | Als Handwerker in die Selbstständigkeit

Während sich die meisten Gründer mit dem Trend der Digitalisierung gehen und ein Online-Business auf die Beine stellen, scheint es fast schon so, als würden traditionelle Branchen wie das Handwerk nach und nach in Vergessenheit geraten. Dem ist natürlich nicht so. Denn auch wenn wir alle gern surfen, uns connecten und in Clouds unterwegs sind, benötigen wir doch hin und wieder einen Fachmann für bestimmte Aufgaben. Wer einen Handwerksbetrieb – beispielsweise eine Tischlerei – gründen will, sollte unbedingt ein paar wichtige Fakten und Aspekte beachten. Worum es sich dabei konkret handelt, verrät Ihnen der nachfolgende Beitrag.

Tischler: Ein zulassungspflichtiger Handwerksberuf

Nicht jeder, der eine Tischlerei gründen will, darf sich auch automatisch Tischler nennen. Der Beruf gehört zu den zulassungspflichtigen Handwerken und kann nicht einfach ohne Nachweis ausgeübt werden. Um Tischler zu werden, ist eine klassische Berufsausbildung notwendig, an deren Ende Sie nach erfolgreicher Prüfung einen Gesellenbrief erhalten. Wer darauf aufbauend „seinen Meister machen will“, muss sich auf weitere Prüfungen an der Meisterschule einstellen.

Der Meisterbrief gilt nicht nur als Nachweis für Ihre berufliche Qualifikation, sondern garantiert Ihnen in aller Regel auch eine Gewerbeerlaubnis. Diese ist unverzichtbar, wenn Sie eine Tischlerei gründen wollen.

Tischlerei gründen ohne Meisterbrief – Geht das?

Tischlergesellen, die mit dem Gedanken an eine Selbstständigkeit spielen, fragen sich häufig, ob sie eine Tischlerei auch ohne Meisterbrief gründen können. Wie Sie weiter oben bereits gelesen haben, ist dieser schließlich eine wichtige Voraussetzung für die Gewerbeerlaubnis.

Tatsächlich ist die Gründung einer Tischlerei ohne Meisterbrief möglich – vorausgesetzt, eine dieser drei Sonderregelungen trifft auf Sie zu:

  • Sie stellen einen Tischlermeister als Betriebsleiter ein
  • Sie machen von der Altgesellenregelung Gebrauch und qualifizieren sich für eine Ausübungsberechtigung (§7b HwO)
  • Sie beantragen eine Ausnahmegenehmigung (§8 HwO)

Kurzum: Es ist möglich, auch ohne Meisterbrief eine Tischlerei zu gründen. Eine Berufsausbildung zum Tischlergesellen müssen Sie allerdings auf jeden Fall vorweisen können. Ohne diese ist der Weg in die Selbstständigkeit nicht möglich.

Wer eine Tischlerei gründen möchte, muss sich Gedanken über die Rechtsform machen.

Tischlerei gründen: Welche Rechtsform ist die richtige?

Sie erfüllen alle Voraussetzungen und erhalten auch eine Gewerbeerlaubnis (egal ob mit ohne ohne Meisterbrief)? Dann ist es an der Zeit, sich konkrete Gedanken über eine geeignete Rechtsform zu machen. Grundsätzlich stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen, doch die meisten Tischlereien entscheiden sich entweder für ein Einzelunternehmen oder eine GmbH (beziehungsweise eine haftungsbeschränkte UG).

Das klassischen Einzelunternehmen gilt im Hinblick auf die Gewerbeanmeldung als besonders unbürokratisch und einfach. Sie müssen weder einen Notar konsultieren, noch Rücksprache mit einem Anwalt halten. Hinzu kommt, dass Sie keinerlei Stammkapital vorweisen müssen, um eine Tischlerei gründen zu können. Kein Wunder also, dass das Einzelunternehmen so beliebt ist. Es gibt allerdings auch einen Nachteil, der an dieser Stelle keinesfalls unter den Tisch fallen darf: Als Einzelunternehmer haften Sie nicht nur mit Ihrem geschäftlichen, sondern auch mit privatem Besitz. Da die Gründung einer Tischlerei meist auch hohe Investitionen mit sich bringt, sollte dieses Risiko keinesfalls kleingeredet werden.

Weitaus mehr finanzielle Sicherheiten bieten Ihnen die Kapitalgesellschaften GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Wie es die Namen bereits vermuten lassen, bezieht sich die Haftung ausschließlich auf Unternehmensbesitz, nicht aber auf Ihr Privatvermögen. Die große Hürde bei der Gründung einer GmbH ist das Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro, das Sie vorweisen müssen. Vor diesem Hintergrund erscheint die UG mit 1 Euro Stammkapital als überaus attraktive Alternative.

Die Gründung einer Tischlerei muss gut durchdacht sein.

Mitgliedschaft in der Handwerkskammer: Pflicht für jede Tischlerei

Während sich ein Großteil der Unternehmen in der Industrie- und Handelskammer organisiert, werden Sie als Inhaber einer Tischlerei kurze Zeit nach der Gründung Post von der Handwerkskammer erhalten. Da der Tischler ein zulassungspflichtiger Beruf ist und hier teils strenge Regeln gelten, werden Sie um eine Mitgliedschaft nicht herumkommen.

Zu den Vorteilen der Handwerkskammer gehören unter anderen:

  • Unterstützung beim Gründungsprozess
  • Unterstützung im späteren laufenden Betrieb
  • Aufnahme in die Handwerksrolle
  • Interessenvertretung für die einzelnen Handwerker
  • Weiterbildungsangebote
  • Berater im Bereich Berufsausbildung
  • Rechts- und Unternehmensberatung

Dass eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer Pflicht ist, wird natürlich von vielen Kritikern bemängelt. Sie sollten allerdings nie vergessen, dass Ihnen für Ihren Mitgliedsbeitrag auch viel geboten wird. Sie müssen die Chancen nur ergreifen.

Wie hoch der Mitgliedsbeitrag für Sie ist, kann übrigens nicht pauschal gesagt werden. Er setzt sich aus einem Grund- und einem Zusatzbetrag zusammen. Letzterer orientiert sich an den Umsätzen, die Sie in den letzten drei Geschäftsjahren erwirtschaftet haben. Möglich sind auch Befreiungen oder Freibeträge.

Mitgliedschaft im Bundesinnungsverband für Tischler und Schreiner: Keine Pflicht, aber durchaus sinnvoll

Neben der Pflicht-Mitgliedschaft in der Handwerkskammer haben Tischlereien zusätzlich die Möglichkeit, freiwillig Mitglied in verschiedenen Verbänden und Innungen auf regionaler und überregionaler Ebene zu werden. Der wohl größte Zusammenschluss ist der Bundesinnungsverband für Tischler und Schreiner, der sich in zahlreiche Regionalverbände untergliedert.

Eine Mitgliedschaft ist durchaus sinnvoll, da Sie im Verband beziehungsweise in der Innung auf vielfältige Unterstützung stoßen. Die Organisationen helfen nicht nur in Streitfällen, sondern oftmals auch bei der Gewinnung von Aufträgen. Nicht zuletzt profitieren die Mitglieder auch vom fachlichen Austausch und der Vertretung ihres Berufsstandes in der Politik und Wirtschaft.

Auch das Marketing ist wichtig, wenn Sie eine Tischler gründen möchten.

Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung: So heben Sie sich von der Konkurrenz ab

Im Handwerk herrscht oft ein großer Konkurrenzkampf. Tischlereien sind davon nicht ausgenommen. Um dennoch möglichst viele potenzielle Kunden anzusprechen und sich von der breiten Masse abzuheben, ist es sinnvoll, wenn Sie sich einmal mit dem Thema Online-Marketing auseinandersetzen.

Die meisten Handwerksbetriebe stehen den digitalen Medien eher skeptisch gegenüber – und lassen sich deswegen viele Chancen entgehen. Fakt ist: Wer heutzutage einen Handwerker sucht, schlägt nicht mehr in den Gelben Seiten nach, sondern bittet Google um Hilfe.

Ihr Ziel sollte es sein, durch geschicktes Online-Marketing und Suchmaschinenoptimierung möglichst weit oben bei den Suchergebnissen angezeigt zu werden. Nutzen Sie hierfür beispielsweise:

  • Soziale Medien wie Facebook, XING, YouTube und Instagram
  • Google-Adwords
  • einen Unternehmensblog

Es gibt unzählige Möglichkeiten, die nur darauf warten, von Ihnen umgesetzt zu werden. Falls Sie der Meinung sind, sich im Online-Bereich nicht ausreichend auszukennen, ist es durchaus legitim, auf die Hilfe von Experten zurückzugreifen. Das bedeutet zwar zusätzliche Ausgaben, zahlt sich aber längerfristig definitiv aus. Im Fachjargon spricht man in diesem Fall auch von Outsourcing.

Bilder: www.pixabay.com

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