Privatschule gründen | Diese Hürden müssen Sie kennen

Privatschule gründen | Diese Hürden müssen Sie kennen

Eine Privatschule gründen ist zugegebenermaßen kein klassischer Weg in die Selbstständigkeit. Die meisten Menschen, die ihr eigener Chef werden wollen, beginnen beispielsweise, ein Online-Business aufzubauen oder entwickeln Produkte. Dass so wenige Menschen ernsthaft darüber nachdenken, eine Privatschule zu gründen, liegt unter anderem daran, dass das Vorhaben alles andere als leicht ist. Die Vorgaben von Seiten des Staats sind streng und von Bundesland zu Bundesland anders – und so kommt es, dass viele das Handtuch werfen, ehe sie ihr Ziel erreicht haben.

Jeder Bürger darf eine Privatschule gründen

Wer denkt, dass man Pädagoge oder Wissenschaftler sein muss, um eine Privatschule gründen zu dürfen, der irrt sich gewaltig. Grundsätzlich ist es jedem deutschen Staatsbürger gestattet, eine private Bildungseinrichtung zu gründen – von der Grund- bis hin zur Berufsschule.

Im Grundgesetz §7 Absatz 4 heißt es nämlich: „Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet.“ Oder mit anderen Worten: Jeder, der die Bildungslandschaft vielfältiger machen will, hat die Möglichkeit dazu.

Bis hier hin klingt es tatsächlich so, als würde der Staat die Eröffnung von Privatschulen allgemein begrüßen. Schulgründer, die den bürokratischen Spießrutenlauf bereits hinter sich gebracht haben, berichten häufig jedoch Gegenteiliges.

Standards der Bundesländer müssen erfüllt werden

Werfen wir nochmal einen Blick in §7 Abs. 4 des Grundgesetzes. Dort heißt es nämlich weiterhin:

„Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.“

Wer eine Privatschule gründen will, braucht also die Genehmigung von Seiten des Staates. Ob die pädagogische Einrichtung allen Vorgaben und Standards entspricht, entscheiden die Bildungsministerien der Länder.

Als angehender Gründer einer Privatschule sollten Sie von Anfang an eng mit dem Bildungsministerium in Ihrem Bundesland zusammenarbeiten und beispielsweise in Erfahrung bringen, welche konkreten Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine Privatschule zu gründen. Wer schon zu Beginn auf ein kooperatives Miteinander setzt, vermeidet viele Fehler und hat gute Chancen, positiv im Gedächtnis zu bleiben.

Privatschule gründen - ein anspruchsvolles Projekt.

Mehrere Jahre ohne staatliche Förderung

Eine weitere Hürde bei der Gründung einer Privatschule sind die Finanzen. Es gibt nämlich eine Art Bewährungsfrist, die privaten Schulen in Deutschland drei bis sechs Jahre lang alle staatlichen Förderungen verweigert. Erst danach können auch Privatschulen vom Staat mit finanziellen Mitteln gefördert werden.

Unter welchen Umständen und ab wann genau staatlich gefördert wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nordrhein-Westfalen beispielsweise bildet die absolute Ausnahme. Hier fördert der Staat ab dem ersten Unterrichtstag.

Sollten Sie darüber nachdenken, eine Privatschule zu gründen, ist es unverzichtbar, sich über die individuellen Regularien in Ihrem Bundesland zu informieren. Dieser Hinweis gilt nicht nur für die Freigabe von staatlichen Fördermitteln, sondern ist ganz allgemein gültig.

Privatschule gründen - es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung.

Die Finanzierung von Privatschulen

Drei bis sechs Jahre ohne staatliche Zuschüsse wollen natürlich überbrückt werden. Die Finanzierung der Privatschule ist demzufolge ein wichtiger Punkt, den Sie im Zuge Ihrer Gründungsphase eingängig beleuchten sollten.

Grundsätzlich gibt es natürlich verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung – angefangen bei Eigen- und Fremdkapital über Trägerschaften und Spenden bis hin zum Schulgeld. Diese drei Finanzierungsmöglichkeiten sollen nachfolgend etwas genauer unter die Lupe genommen werden.

  • Eigen- und Fremdkapital: Selbstverständlich ist es möglich, eine Privatschule mithilfe von Ersparnissen zu gründen. Auch Kredite und Investitionsgelder von Banken und Außenstehenden können dabei helfen, die Schule zu finanzieren.
  • Träger: Es ist durchaus üblich, dass Privatschulen einer Trägerschaft unterliegen. Ein sehr gutes Beispiel hierfür sind evangelische beziehungsweise katholische Privatschulen, deren Träger logischerweise die Kirche ist. Wer sich für diesen Weg entscheidet, sollte sich natürlich darüber im Klaren sein, dass der Träger einen direkten Einfluss auf die pädagogische Ausrichtung der Privatschule hat.
  • Spenden: Nahezu jede Privatschule ist auf Spenden angewiesen. Damit diese reichlich fließen, ist es denkbar, regelmäßige Veranstaltungen – beispielsweise den Klassiker Kuchenbasar – zu veranstalten.
  • Schulgeld: Dass sich Privatschulen zum Großteil durch Schulgelder finanzieren, ist kein Geheimnis. Interessant wird es, wenn man sich bewusst macht, dass das Schulgeld in den ersten Jahren nach Gründung der Privatschule höher sein darf – eben um die Zeit ohne staatliche Förderung zu überbrücken. Im Grundgesetz ist zwar die Rede von einem sogenannten Sonderungsverbot („…  und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird.“), doch ist diese Erhöhung des Schulgeldes in der Anfangszeit zulässig.

Das pädagogische Profil der Privatschule

Eltern, die ihre Kinder nicht auf eine staatliche, sondern auf eine private Schule schicken, tun dies natürlich immer aus bestimmten Gründen. Sie sind einerseits bereit, zusätzliches Geld in die schulische Ausbildung ihrer Kinder zu investieren, verlangen dafür aber andererseits auch ein besonderes pädagogisches Profil. Privatschulen, die sich im Hinblick auf ihre pädagogische Ausrichtung in keiner Weise von staatlichen Einrichtungen unterscheiden, werden es schwer haben, Eltern zu überzeugen.

Rund 80 Prozent aller Privatschulen in Deutschland werden von der Kirche getragen und haben eine dementsprechende Ausrichtung. Grundsätzlich ist es sehr sinnvoll, sich an die Kirche als Träger zu richten, da diese als erfahrener Schulträger gilt. Für Sie als Gründer bedeutet das unter Umständen: Kürzere und weniger komplizierte Genehmigungsverfahren und ein schnellerer Eintritt in den Schulbetrieb.

Neben der kirchlichen Ausrichtung gibt es natürlich auch noch viele weitere pädagogische Profile, die Sie wählen können. Hier ein paar Beispiele:

  • Waldorf
  • Montessori
  • Pestalozzi
  • Reformpädagogik

Privatschule gründen und die pädagogische Ausrichtung definieren.

Eine pädagogische Ausrichtung und die Schärfung des eigenen Profils sind wichtig, um als Privatschule anerkannt zu werden. Wer grundlegend das gleiche Konzept wie eine staatliche Schule vorlegt, wird große Schwierigkeiten bei der Genehmigung der Schule bekommen.

Da staatliche Schulen immer mehr Freiheiten im Hinblick auf ihre pädagogische Ausrichtung erhalten und beispielsweise häufig auch Ansätze der Montessori-Pädagogik einfließen lassen, verschwimmen die Grenzen zwischen den Schulangeboten immer mehr. Das wiederum bedeutet, dass es noch schwieriger wird, eine Privatschule zu gründen.

Wer sich dieses Ziel setzt, sollte unbedingt Durchhaltevermögen mitbringen und sich nicht vor bürokratischen Hürden scheuen. Es ist alles andere als einfach, eine Privatschule in Deutschland zu gründen. Wenn Sie die Herausforderung dennoch annehmen wollen, sollten Sie sich schnellstmöglich in die individuellen Regularien Ihres Bundeslandes einlesen und Kontakt zum zuständigen Bildungsministerium aufnehmen. 

Bilder: www.pixabay.com

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