Nebenberuflich selbstständig: Worauf Sie achten müssen
Immer mehr Menschen in Deutschland entscheiden sich für den etwas anderen Karriereweg. Neben dem Hauptberuf wagen sie das Abenteuer Selbstständigkeit. Ein sogenanntes Side Business vereint das beste aus beiden Welten: Die Absicherung im Angestelltenverhältnis und die Freiheiten einer Selbstständigkeit.
Wer sich nebenberuflich selbstständig machen will, muss jedoch wissen, dass es einiges zu beachten gilt. Nur mit der richtigen – sprich: gewissenhaften – Vorbereitung kann das Vorhaben der beruflichen Verwirklichung und des zusätzlichen Verdienstes auch wirklich funktionieren.
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Warum nebenberuflich selbstständig machen?
Im Unternehmertum fällt gern das Sprichwort „Alles oder nichts“. Nur wer risikobereit ist und einen hohen Einsatz ins Spiel bringt, kann am Ende den Jackpot gewinnen. Keine Frage: Mut und die Bereitschaft, etwas zu wagen, sind wichtige Voraussetzungen für den Schritt in die Selbstständigkeit. Dieser muss jedoch keinesfalls ein „All in“ sein. Die nebenberufliche Selbstständigkeit bietet die Möglichkeit, erst einmal zu testen, ob man sein eigener Chef sein möchte. Darüber hinaus bringt es weitere Vorteile mit sich, wenn man sich nebenberuflich selbstständig macht:
- finanzielle Sicherheit durch die Festanstellung
- zusätzliche Einnahmen
- Horizonterweiterung
- Verwirklichung beruflicher Träume
- vorsichtige Erprobung der Geschäftsidee
- Aus- und Weiterbildung in verschiedenen Bereichen
- gute Basis für eine Vollzeit-Selbstständigkeit
Info: Dass die nebenberufliche Selbstständigkeit zahlreiche Vorteile mit sich bringt, erreicht immer mehr Menschen. Aus dem aktuellen KfW-Gründermonitor geht hervor, dass im Jahr 2015 nur 284.000 Menschen in Vollzeit gegründet haben. Die Zahl derer, die sich nebenberuflich selbstständig gemacht haben, liegt hingegen bei 479.000.
Quelle: KfW-Gründungsmonitor 2016
Wann gilt man als nebenberuflich selbstständig?
Was viele überrascht: Die Nebenerwerbsselbstständigkeit (so die offizielle Bezeichnung für „nebenberuflich selbstständig“) unterliegt strengen Regeln und einer klaren Definition. Wer diese nicht befolgt beziehungsweise dieser nicht entspricht, wird keine Chance haben, weiterhin als Sidepreneur zu gelten. Eine nebenberufliche Selbständigkeit zeichnet sich durch die folgenden Merkmale aus:
- in Teilzeit erbrachte Nebentätigkeit (zum Hauptberuf oder einer anderen Selbstständigkeit)
- das Einkommen beträgt weniger als die Hälfte des gesamten Einkommens
- die Tätigkeit wird mit einer Einkunfts-/Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt
- die Arbeitszeit beträgt pro Woche nicht mehr als 18 Stunden
Generell sollte die nebenberufliche Tätigkeit immer „unter“ der hauptberuflichen stehen, also weniger Zeit in Anspruch nehmen und auch weniger Geld in die Kassen bringen. Ist dies nicht der Fall, kann auch nicht mehr von einer Nebenerwerbsselbstständigkeit gesprochen werden.
Wie mache ich mich nebenberuflich selbstständig?
Die Anmeldeprozedur einer nebenberuflichen Selbstständigkeit ist die gleich wie bei einer hauptberuflichen. Ehe man zum Gewerbeamt rennt und sich zig Formulare geben lässt, lohnt es sich, erst einmal zu prüfen, ob man nicht vielleicht als Freiberufler eingestuft wird. Freie Berufe (beispielsweise Notare, Journalisten, Anwälte und Ärzte) bringen zwei große Vorteile mit sich:
- Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen
- Sie haben eine vereinfachte Buchhaltung
Leider können nur wenige Sidepreneure von diesem Luxus profitieren. Die große Mehrheit kommt nicht drum herum, ein Gewerbe anzumelden. Das ist möglich, indem Sie sich beim örtlichen Gewerbeamt melden. Freiberufler wenden sich mit ihrem Wunsch der nebenberuflichen Selbstständigkeit direkt an das Finanzamt.
Wichtig: Wer als Gewerbetreibender gilt, muss eine Unternehmensform wählen – auch wenn er „nur“ nebenberuflich selbstständig ist. Die meisten Sidepreneure entscheiden sich für das Einzelunternehmen oder (wenn sie in der Gruppe gründen) für eine GbR. Auch die UG wird immer beliebter.
Womit mache ich mich nebenberuflich selbstständig?
Natürlich ist niemandem geholfen, wenn Sie sich kopf- und planlos in die Selbstständigkeit stürzen. Ehe Sie diesen folgenschweren Schritt gehen, sollten Sie sich genau überlegen, womit Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen. Oder mit anderen Worten: Eine Geschäftsidee muss her. Was in der Theorie nach einem Kinderspiel klingt, gestaltet sich in der Praxis oft ziemlich schwer.
Denn während dem einen die Geschäftsidee wie ein Geistesblitz ins Gehirn fährt, sucht der andere Ewigkeiten nach dem genialen Einfall. So oder so: Eine Geschäftsidee will gut durchdacht sein und unter Umständen auch geprüft werden.
Braucht man für eine Nebenerwerbsselbstständigkeit einen Businessplan?
Zunächst einmal ist der Businessplan für niemanden Pflicht – es sei denn, Sie wollen Unterstützung in welcher Form auch immer beantragen. Dennoch empfiehlt es sich immer – auch im Fall eines Sidebusiness – eine entsprechende Kalkulation durchzuführen und zumindest in groben Zügen zu überprüfen, ob die Geschäftsidee erfolgversprechend oder doch eher ein Flop ist.
Ein Businessplan besteht aus mehreren Bereichen – von der Zusammenfassung über eine detaillierte Beschreibung der Geschäftsidee bis hin zum staubtrockenen – dafür aber umso wichtigeren – Zahlenteil. Außerdem sollte im Zuge des Planes eine Markt- und Zielgruppenanalyse durchgeführt werden. Letzteres hilft dabei, herauszufinden, ob es überhaupt Bedarf an einem Produkt oder einer Dienstleistung gibt. Auch die Konkurrenz sollte bei diesen Analysen nie außer Acht gelassen werden.
Was muss sonst noch alles beachtet werden?
Natürlich gibt es noch viele weitere Punkte, die im Fall einer nebenberuflichen Selbstständigkeit Beachtung finden wollen. Zu den wichtigsten gehören die folgenden:
- Absprachen mit dem Chef: Auch wenn im Grundgesetz verankert ist, dass jeder Deutsche seinen Beruf frei wählen kann, ist es doch sinnvoll, vorher mit seinem Chef zu reden. Sprechen Sie das Thema nebenberufliche Selbstständigkeit an und nennen Sie verschiedene Vorteile, die nicht nur Sie, sondern auch das Unternehmen betreffen. Seien Sie allerdings auch darauf gefasst, dass Ihr Arbeitgeber unter Umständen „nein“ zu Ihrem Vorhaben sagen kann – beispielsweise, wenn Sie zu einem direkten Konkurrenten werden oder Ihre Leistung im Hauptberuf merklich nachlässt.
- Kleinunternehmerregel: Auch Sidepreneure – also Unternehmer, die nebenberuflich gegründet haben – müssen Steuern zahlen. Es gibt jedoch gewisse Ausnahmen – beispielsweise die Kleinunternehmerregel. Diese befreit Sie von der Zahlung der Umsatzsteuer, wenn Ihr jährlicher Umsatz unter 17.500 Euro liegt. Bei vielen nebenberuflich Selbstständigen ist das der Fall.
- Gewerbe- und Einkommenssteuer: Auch im Fall dieser Steuern gibt es „magische Grenzen“, die Sie kennen sollten, wenn Sie sich nebenberuflich selbstständig machen wollen. Die Gewerbesteuer wird erst ab einem Umsatz von 24.500 Euro jährlich fällig, die Einkommenssteuer bereits ab rund 8.300 Euro.
- Krankenversicherung: Solang die nebenberufliche Tätigkeit die hauptberufliche nicht übertrifft (sie also beispielsweise nicht mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten), bleibt im Falle der Krankenversicherung alles beim alten. Es wird keine zusätzliche Versicherung benötigt.
- Scheinselbstständigkeit: Auch nebenberuflich Selbstständige müssen darauf achten, nicht als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Eine Scheinselbstständigkeit liegt u.a. vor, wenn Sie hauptsächlich für einen Kunden arbeiten und sich Arbeitszeit und -ort nicht selbst aussuchen können.