Zusatzverdienst und berufliche Selbstverwirklichung
Mehr und mehr Menschen entscheiden sich für eine nebenberufliche Tätigkeit. Interessanterweise wird dieser Entschluss längst nicht immer aus finanziellem Grund getroffen. Selbstverständlich ist zusätzliches Geld immer willkommen, doch längst nicht der einzige Reiz, der von einer nebenberuflichen Tätigkeit ausgeht.
Den meisten Leuten geht es vielmehr darum, sich beruflich in eine weitere Richtung zu entwickeln, den eigenen Horizont zu erweitern und sich auch ein Stück weit selbst zu verwirklichen.
Die Möglichkeiten hierfür sind vielfältig. Man muss die Chancen nur ergreifen. Doch ist es wirklich so einfach, eine nebenberufliche Tätigkeit auszuüben? Worauf muss man achten und was ist eventuell sogar verboten?
Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema.
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Fragen rund um die nebenberufliche Tätigkeit
Was sich im Grunde genommen selbst erklärt, erfordert bei näherer Betrachtung doch eine genauere Definition. Was genau ist „nebenberuflich“ und was kann man alles unter einer „Tätigkeit“ verstehen? Geht es hierbei nur um sogenannte Minijobs oder kann eine nebenberufliche Tätigkeit auch in Selbstständigkeit ausgeübt werden? Sie merken schon, es gibt viele offene Fragen, die an dieser Stelle alle beantwortet werden sollen.
Muss ich mich für eine nebenberufliche Tätigkeit selbstständig machen?
Nein, denn es ist möglich, mehrere Jobs im Angestelltenverhältnis auszuüben. Immer mehr Menschen entscheiden sich jedoch für den Weg in die nebenberufliche Selbstständigkeit, weil ihnen dieser noch mehr Möglichkeiten zur freien Entfaltung und Selbstverwirklichung bietet. Da weiterhin der Hauptberuf ausgeübt und monatlich ein fester Geldbetrag in die Kassen gespült wird, wird dieser Weg oft als besonders risikoarm bezeichnet.
Wann spricht man von nebenberuflich?
Grundsätzlich ist all das nebenberuflich, was nicht Ihren hauptsächlichen Broterwerb darstellt. In Fakten ausgedrückt bedeutet das, dass das Einkommen einer nebenberufliche Tätigkeit nicht das des Hauptberufs übersteigen darf und die Tätigkeit nur rund 18 Stunden pro Woche verrichtet wird. Andere Definitionen sprechen von einem zeitlichen Rahmen, der – aufs Jahr hochgerechnet – nur ein Drittel des Hauptberufs ausmacht. Diese strengen Regelungen sind wichtig, um zu bestimmen, was Ihr „Arbeitsmittelpunkt“ ist. Für diesen werden nämlich Sozialversicherungsabgaben fällig.
Muss ich für einen Nebenberuf auch einen Hauptberuf haben?
Nein, solang die nebenberufliche Tätigkeit die oben genannten Kriterien erfüllt, ist kein Hauptberuf nötig. Das freut vor allem Hausfrauen, Studenten, Rentner und Arbeitssuchende.
Kann ich mehrere nebenberufliche Tätigkeiten verrichten?
Ja, das ist möglich. Jede Tätigkeit wird dabei einzeln betrachtet – es sei denn, dass sich zwei Bereiche so sehr ähneln, dass sie zusammengefasst werden können.
Kann ich trotz nebenberuflicher Tätigkeit weiterhin Arbeitslosengeld beziehen?
Ja, es gibt trotz nebenberuflicher Beschäftigung weiterhin Anspruch auf Unterstützung durch die Agentur für Arbeit. Hierfür müssen jedoch strenge Regeln befolgt werden. So dürfen Sie beispielsweise nicht mehr als 15 Stunde pro Woche arbeiten. Außerdem muss das monatliche Einkommen unter 400 Euro liegen. Bis zu einem Verdienst von 165 Euro im Monat wird die nebenberufliche Tätigkeit noch nicht einmal mit dem Leistungsbezug verrechnet. Sie stehen allerdings in der Pflicht, der Agentur für Arbeit unverzüglich von Ihrer Beschäftigung zu berichten.
Muss ich jemanden um Erlaubnis bitten?
In Deutschland herrscht die Berufsfreiheit. Das bedeutet, dass jeder Mensch frei wählen kann, mit welcher Tätigkeit er sein Geld verdienen will. Das gilt sowohl für eine haupt- als auch eine nebenberufliche Tätigkeit. Dennoch sollten Sie sich nicht kopflos ins Abenteuer stürzen. Es ist durchaus sinnvoll, vorher eine Person von Ihrem Vorhaben zu informieren: Ihren Arbeitgeber. In vielen Arbeitsverträgen gibt es nämlich eine Klausel, die vorschreibt, die nebenberufliche Tätigkeit zu melden. Unter gewissen Umständen kann der Arbeitgeber den Zweitjob sogar untersagen.
Wann kann mein Chef die nebenberufliche Tätigkeit untersagen?
Ihr Arbeitgeber ist befugt, die nebenberufliche Tätigkeit zu untersagen, wenn:
- Sie für ein Konkurrenzunternehmen arbeiten (egal ob angestellt oder selbstständig/freiberuflich)
- Ihre Leistung merklich abnimmt (Sie beispielsweise dauernd müde und gestresst sind)
- Sie Aufgaben Ihrer nebenberuflichen Tätigkeit während der hauptberuflichen Arbeitszeit erledigen
Verschiedene Wege zur nebenberuflichen Tätigkeit
Wer sich dazu entschließt, eine nebenberufliche Tätigkeit aufzunehmen, sollte sich zunächst einmal überlegen, ob diese im Angestelltenverhältnis oder selbstständig verrichtet werden soll. Beide Möglichkeiten bringen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Die Entscheidung sollte daher gut durchdacht und nicht überstürzt getroffen werden.
Möchten Sie gern auch Ihren Nebenjob als Angestellter verrichten, lohnt es sich, nach sogenannten Mini-Jobs Ausschau zu halten. Diese stellen meist einen Verdienst von bis zu 450 Euro monatlich in Aussicht und passen sich auch zeitlich perfekt den Bedingungen der nebenberuflichen Tätigkeit an.
Ein kleines bisschen komplizierter wird es, wenn Sie sich für die nebenberufliche Selbstständigkeit entscheiden. Hier besteht von Anfang an die Gefahr, dass Sie die zeitliche Grenze von 18 Stunden pro Woche beziehungsweise ein Drittel der hauptberuflichen Tätigkeit schnell überschreiten. Der große Vorteil von diesem Weg ist jedoch, dass Sie genau das tun können, was Ihre berufliche Selbstverwirklichung voranbringt.
Es lohnt sich, in alle Richtungen zu denken und auch eher ungewöhnliche Wege in Betracht zu ziehen. Wer sagt beispielsweise, dass Sie für eine nebenberufliche Selbstständigkeit eine eigene, völlig neue Geschäftsidee haben müssen? Wenn Ihnen der zündende Gedanke einfach nicht kommen will, ist es durchaus auch möglich, eine bereits existierende Idee umzusetzen. Das hat nichts mit „Abgucken“ zu tun, sondern ist in vielen Fällen durchaus legitim und sogar gewollt.
Ein sehr gutes Beispiel hierfür ist der Brötchenbringdienst „Ihr Brötchenbursche“. Dieser hat ein sogenanntes Partnerprogramm ins Leben gerufen, das Interessenten auf Ihrem Weg zur nebenberuflichen Tätigkeit aktiv unterstützt. So profitieren Sie nicht nur von der bereits erprobten Geschäftsidee, sondern auch vom Know-How und dem stetigen Austausch mit Ihrem Partner. Das Besondere an „Ihr Brötchenbursche“ ist übrigens, dass es – anders als beim klassischen Franchising – keine vertraglichen Fristen gibt. Für Sie bedeutet das: maximale Flexibilität und Freiheit.
Besonders praktisch: Die nebenberufliche Tätigkeit im Home Office
Geld verdienen und dafür nicht einmal das Haus verlassen müssen – Was für die meisten nach einer Traumvorstellung klingt, wird für immer mehr Menschen zur Realität.
Fakt ist nämlich: Es ist möglich. Sie können im Zuge einer nebenberuflichen Tätigkeit auch Geld von zuhause aus verdienen – beispielsweise durch Umfragen, das Schreiben von Texten und anderen Aufgaben, die dem sogenannten Click- oder Crowdworking zugeordnet werden.
Wichtig ist, dass Sie mit einer realistischen Vorstellung an das Projekt herantreten. Erwarten Sie beispielsweise nicht, innerhalb weniger Tage reich zu werden. Mit Fleiß und Ausdauer ist es allerdings durchaus möglich, die Haushaltskasse ein bisschen aufzubessern.