Wenn es um das Thema Selbstständigkeit geht, denken viele mittlerweile fast schon automatisch an die schnelllebige Welt der Startups. Unternehmertum kann allerdings auch ein ganz anderes, weitaus unspektakuläres Gesicht haben. Einzelunternehmer beispielsweise entscheiden sich ganz bewusst gegen die Gründung im Team und stellen sich der Herausforderung lieber allein. Was erst einmal nach einem großen Nachteil klingt, bringt unzählige Pluspunkte mit sich. So muss man sich beispielsweise niemandem gegenüber rechtfertigen und hat das alleinige Entscheidungsrecht. Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, ein Einzelunternehmen zu gründen, sollten Sie nun auf jeden Fall weiterlesen.
Definition: Was ist ein Einzelunternehmen?
Etwa zwei Drittel aller Unternehmen in Deutschland sind Einzelunternehmen. Es handelt sich hierbei in erster Linie um eine unternehmerische Rechtsform wie die GmbH, die GbR oder auch die UG. Einzelunternehmen werden von einer einzelnen Person geführt. Das bedeutet jedoch nicht, dass Sie als Einzelunternehmer keine Mitarbeiter beschäftigen können.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Einzelunternehmen mit ihrem betrieblichen und privaten Vermögen haften, falls eine Insolvenz droht. Wer ein Einzelunternehmen gründen möchte, sollte das nie aus den Augen verlieren und immer entsprechende Vorkehrungen treffen. Hierzu gehören beispielsweise Rücklagen. Auch das Thema Outsourcing kann in diesem Zusammenhang interessant sein. Mehr dazu weiter unten im Beitrag.
Übrigens: Auch Freiberufler, die kein Gewerbe anmelden müssen, gelten rechtlich als Einzelunternehmer. Sie werden jedoch immer als Sonderfall betrachtet – unter anderem, weil Sie keine Gewerbesteuer zahlen und nur eine vereinfachte Buchhaltung führen müssen.
Einzelunternehmen gründen – Wie geht das?
Um ein Einzelunternehmen zu gründen, müssen Sie grundsätzlich keine speziellen Voraussetzungen erfüllen und auch kein Startkapital vorweisen. Generell kann jeder in Deutschland ein Einzelunternehmen gründen – auch Arbeitslose und Schulabbrecher. Eine Ausnahme bilden Berufsfelder, in denen bestimmte Qualifikationen gefordert werden. Ein gutes Beispiel hierfür sind Handwerksberufe und Tätigkeiten im Gastronomiebereich.
Die Gründung von einem Einzelunternehmen ist erstaunlich einfach. Um eine selbstständige Tätigkeit als Einzelunternehmer ausüben zu können, müssen Sie lediglich ein Gewerbe bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt anmelden. Das entsprechende Formular, die Gewerbeanmeldung beziehungsweise den Gewerbeschein, finden Sie auf der Webseite des Amtes. Alternativ können Sie auch vor Ort nachfragen und sich das entsprechende Dokument aushändigen lassen. Wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt und an die entsprechende Stelle weitergeleitet haben, kann es im Grunde genommen auch schon losgehen.
Falls Sie mit Ihrer Tätigkeit unter die freien Berufe fallen, müssen Sie kein Gewerbe anmelden, sondern lediglich das Finanzamt darüber in Kenntnis setzen, dass Sie sich als Freiberufler selbstständig machen wollen und dementsprechend eine Steuernummer benötigen.
In beiden Fällen – also sowohl nach der Gewerbeanmeldung als auch nach der Anmeldung einer Freiberuflichkeit – werden Sie vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten. Diesen auszufüllen kann schnell zu einer kleinen Herausforderung werden. Ein Steuerberater ist Ihnen dabei behilflich, diese zu meistern.
Übrigens: Ein Gang zum Notar oder Anwalt ist in aller Regel nicht notwendig, wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen wollen.
Einzelunternehmen gründen – Die Vorteile im Überblick
- unkomplizierte Gründung mit wenigen Hürden
- kein Startkapital erforderlich
- keine zusätzlichen Gänge (beispielsweise zum Notar)
- minimiertes Konfliktpotential
- maximale Freiheiten bei Entscheidungen und Handlungen
Als Einzelunternehmer Kleingewerbe gründen
Viele, die ein Einzelunternehmen gründen, entscheiden sich zu Beginn bewusst dafür, ein Kleingewerbe anzumelden. Hierbei handelt es sich sozusagen um eine spezielle Form des Einzelunternehmens, das einige Besonderheiten aufweist. So müssen Kleinunternehmer beispielsweise bis zur Grenze von 24.500 Euro Gewinn pro Jahr keine Gewerbesteuer zahlen. Außerdem profitieren sie wie Freiberufler von der einfachen Buchhaltung.
Wichtig: Wenn Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt erhalten, müssen Sie in diesem angeben, dass Sie beabsichtigen, ein Kleinunternehmen zu gründen. Diese Angabe ist jedoch keinesfalls endgültig. Sie haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, Ihren Status zu ändern.
Eine weitere Besonderheit von Kleingewerben ist, dass sie unter Umständen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen (Kleinunternehmerregelung nach §19 Umsatzsteuergesetz). Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn Sie viele private Kunden haben. Diese profitieren dann nämlich von einem günstigeren Preis für Ihre Produkte oder Dienstleistungen.
Wer als Einzelunternehmer ein Kleinunternehmen führen will, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- die Umsätze im vorherigen Geschäftsjahr liegen nicht über 17.500 Euro (inkl. Umsatzsteuer)
- UND die Umsätze im aktuellen Geschäftsjahr werden nicht über 60.000 Euro liegen
Ein Kleinunternehmen ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie erst einmal nebenberuflich gründen und parallel noch einen Hauptberuf in Festanstellung ausüben. Andernfalls kann es nämlich schnell passieren, dass Sie in finanzielle Nöte geraten. Grundsätzlich sollten ein Kleinunternehmen niemals Ihren beruflichen Ambitionen im Wege stehen. Das soll heißen: Bremsen Sie den Erfolg von Ihrem Business nicht aus, nur um nicht irgendwelche Umsatz-Grenzen zu überschreiten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer gegen das Kleinunternehmen und für ein vollwertiges Einzelunternehmen entscheiden.
Einzelunternehmer = Einzelkämpfer?
Viele, die der Geschäftsform Einzelunternehmen skeptisch gegenüberstehen, bemängeln, dass man als Einzelunternehmer automatisch ein Einzelkämpfer ist. Grundsätzlich ist das richtig – und auch gut so. Denn nicht jeder ambitionierte Unternehmer ist auch gleichzeitig ein passionierter Teamplayer. Nicht wenige wählen ganz bewusst den Weg in ein Einzelunternehmen, um von verschiedenen Vorteilen zu profitieren:
- Sie sind niemandem Rechenschaft schuldig
- Sie können Entscheidungen allein treffen
- Sie können Projekte genau nach Ihren Vorstellungen umsetzen
- Sie können Ihr eigenes Tempo finden
- Sie müssen auf niemandem warten und müssen niemandem hinterherrennen
- Sie tragen die alleinige Verantwortung für alle Erfolge und Rückschläge
Kommen Sie doch irgendwann mal an den Punkt, an dem Sie unbedingt Unterstützung brauchen, spricht nichts dagegen, sich einen Praktikanten, Minijobber oder Angestellten in Vollzeit ins Boot zu holen. Als Einzelunternehmer sind Sie keinesfalls dazu verpflichtet, Ihr Business allein voranzubringen. Sie können sogar einen Mitarbeiter per Bevollmächtigung zum Geschäftsführer ernennen, wenn Sie beabsichtigen, sich aus diesem Aufgabenfeld zurückzuziehen und lieber im Hintergrund zu agieren.
Eine weitere, überaus spannende Möglichkeit für Einzelunternehmer ist das Outsourcing – also die Vergabe von Aufgabenbereichen an externe Dienstleister. Egal ob virtueller Assistent, Grafikdesigner, Texter oder Informatiker – es gibt unzählige Geschäftsbereiche, die mühelos ge-outsourced werden können. Der größte Vorteil für Sie als Einzelunternehmer ist, dass Sie maximale Freiheit und Flexibilität genießen. Wenn es dem Geschäft beispielsweise einmal nicht so gut geht, ist es viel leichter, sich von einem externen Unterstützer zu trennen als von einem festen Mitarbeiter. Außerdem weisen Freelancer, die sich auf Outsourcing-Tätigkeiten spezialisiert haben, meist ein umfassendes Expertenwissen auf, von dem Sie als Kunde nur profitieren können.
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