Beim Thema Inkasso haben viele Menschen automatisch ein ungutes Gefühl. Dubiose Geschäfte, Geldeintreiberei und Kontakte in zwielichtige Kreise sind nur drei Vorurteile von vielen, mit denen sich dieses Berufsfeld herumschlagen muss. Wer sich hiervon nicht abschrecken lässt, wittert in der Inkasso-Branche häufig das große Geschäft. Fakt ist: Ein Inkasso-Büro eröffnen ist gar nicht mal so einfach und erfordert einen langen Atem. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie Sie sich mit einem eigenen Inkasso-Unternehmen selbstständig machen können und welche Voraussetzungen Sie unbedingt erfüllen müssen.
Voraussetzungen für ein seriöses Inkassounternehmen
Wer den Weg in die Selbstständigkeit wählt und sein Geld mithilfe von einem Inkasso-Büro verdienen möchte, sollte sich von Anfang an einer Sache klar sein: Dieses Geschäftsmodell funktioniert nur, wenn Sie es seriös umsetzen. Das wiederum bedeutet: Eine ganze Reihe von Vorschriften befolgen und Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie ein Inkasso-Büro eröffnen wollen, sollten Sie unter anderem Folgendes wissen:
- Ein Inkasso-Büro gilt als überwachungspflichtiges Gewerbe. Dementsprechend unterliegen Sie teils strengen Vorgaben, die auf jeden Fall erfüllt werden müssen.
- Als Inhaber eines Inkasso-Unternehmens müssen Sie eine Ausbildung beziehungsweise ein Studium im juristischen Bereich vorweisen. Nur dann erhalten Sie eine Gewerbeerlaubnis.
- Wer als Inkasso-Dienstleister arbeiten möchte, muss sich registrieren lassen.
- Um nachzuweisen, dass Sie als vertrauensvolle Person eingestuft werden können, müssen Sie ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Weiterhin müssen Sie nachweisen, dass Sie keinerlei Schulden haben und in guten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
- Als Inkasso-Dienstleister dürfen Sie keine andere Tätigkeit ausüben, die im Konflikt zum Inkasso-Büro steht. Ein Beispiel hierfür ist das Verleihen von Geld.
- Als Inhaber eines Inkasso-Büros müssen Sie nachweisen können, dass Sie über das nötige Fachwissen verfügen. Hierzu gehören beispielsweise Kenntnisse in den Bereichen Handels-, Wertpapiere-, Gesellschafts- und Kostenrecht. Sowohl die theoretische als auch praktische Sachkunde muss durch entsprechende Zeugnisse nachgewiesen werden können.
Wenn Sie all diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie (zumindest theoretisch) ein Inkasso-Büro eröffnen. Hierfür müssen Sie zum einen ein Gewerbe beim ansässigen Gewerbeamt anmelden und sich zum anderen im Rechtsdienstleistungsregister eintragen lassen. Die richtige Anlaufstelle hierfür ist die zuständige Aufsichts- oder Zulassungsbehörde vor Ort.
Wichtig zu wissen: Um im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen zu werden, müssen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 250.000 Euro nachweisen.
Der Weg in die Selbstständigkeit ist lang und kompliziert
An dieser Stelle sollte eines bereits mehr als deutlich sein: Ein Inkasso-Büro eröffnen ist definitiv kein Kinderspiel. Dieser spezielle Weg in die Selbstständigkeit wird viel von Ihnen abverlangen. Durchhaltevermögen, Verständnis für komplexe Sachverhalte, Überblick, Organisationstalent und Sorgfalt sind zwingend notwendige Voraussetzungen für (angehende) Inkasso-Dienstleister.
Wer schon vor der finalen Zulassung bemerkt, dass der Prozess zu anstrengend und kompliziert ist, der sollte sich noch einmal genau überlegen, ob der Weg tatsächlich der richtige ist.
Was macht ein Inkasso-Büro eigentlich im Detail?
Um den Begriff Inkasso ranken sich nicht nur zahlreiche Mythen, sondern vor allen Dingen Fragezeichen. Obwohl sich die meisten zumindest grob vorstellen können, was ein Inkasso-Dienstleister macht, kennt doch kaum einer die genauen Arbeitsabläufe dieses Berufs.
Wenn Sie beabsichtigen, ein Inkasso-Büro zu eröffnen, sollten Sie selbstverständlich genau wissen, welche Aufgaben auf Sie zukommen und was Ihre Kunden von Ihnen erwarten werden. Darum soll an dieser Stelle noch einmal kurz auf die wichtigsten Aufgaben von einem Inkasso-Dienstleister hingewiesen werden.
Inkasso-Büros helfen Unternehmen aller Art dabei, Schuldner zur Kasse zu bieten. Sie sind also die erste Anlaufstelle für alle, die auf offenen Rechnungen sitzen und es selber nicht schaffen, die Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Die Aufgaben des Inkasso-Dienstleisters umfassen beispielsweise:
- Kontaktaufnahme zum Schuldner
- Information über offene Rechnungsbeträge
- Zahlungsaufforderung
- Vereinbarung von Raten- beziehungsweise Teilzahlungen
- Verweis auf rechtliche Konsequenzen
- Einleiten weiterführender juristischer Maßnahmen
- Einfordern der Inkassokosten beim Schuldner (nach allgemeinen Schadenersatzregelungen)
Seriöses Auftreten spricht Kunden an
Um als Inkasso-Büro Aufträge zu erhalten, ist es das A und O, wenn Sie nach außen professionell und seriös wirken. Kaum ein Unternehmen wird Sie beauftragen, wenn Sie den Anschein erwecken, selbst in dubiose Geschäfte verwickelt zu sein. Auch Unzuverlässigkeit, zu lockeres Auftreten und mangelnde Kompetenz sind absolute No-Gos, die Sie als Inkasso-Dienstleister unbedingt vermeiden müssen, wenn Sie langfristig Erfolg mit Ihrem Business haben wollen.
Weiterhin ist es wichtig, dass nicht nur Sie selbst Professionalität ausstrahlen. Auch die Räumlichkeiten, in denen Sie arbeiten, haben einen großen Einfluss auf Ihre Wirkung nach außen. Achten Sie daher bei der Suche nach einem geeigneten Büro unbedingt darauf, dass
- es sich in einer „guten Gegend“ befindet
- es möglichst hell ist
- es freundlich, aber dennoch geradlinig eingerichtet ist
- es einladend ist
- es Ihre Kompetenz widerspiegelt
- es nicht wie eine Inszenierung, sondern ehrlich wirkt
Als Inkasso-Unternehmen Kunden gewinnen
Um als Inhaber eines Inkasso-Büros Geld zu verdienen, sind Sie selbstverständlich (wie jeder andere Unternehmer auch) von Ihren Kunden abhängig. Doch nicht diese, sondern deren Schuldner sind letztlich diejenigen, die Sie für Ihre Arbeit bezahlen.
Damit Sie von Ihrer Selbstständigkeit auch tatsächlich leben können, ist es unverzichtbar, dass Sie auf verschiedenen Wegen auf sich aufmerksam machen und somit Aufträge generieren. Während viele Inkasso-Büros noch immer ausschließlich auf die altmodischen, sprich: analogen Möglichkeiten setzen, trauen sich vor allem neu gegründete Unternehmen immer öfter auch in die Online-Welt und erkennen hier durchaus großes Potenzial.
Eine qualitativ hochwertige Webseite, die Ihre Leistungen verständlich erklärt, gut aufbereitete Informationen bietet und einen professionellen Eindruck erweckt, sollte auf jeden Fall das Herzstück Ihrer „Öffentlichkeitsarbeit“ sein. Bedenken Sie immer: Es handelt sich hierbei um einen kostenlosen Präsenz-Kanal, der Ihnen fast unendlich viele Möglichkeiten bietet. Warum nicht also ein bisschen experimentieren und beispielsweise einen Blog starten oder Erklär-Videos einbinden, um Ihre Arbeit noch besser zu veranschaulichen? Dass Sie in einem rechtlichen, also trockenen und „schnörkellosen“ Bereich tätig sind, bedeutet nicht, dass Sie nicht hin und wieder ein wenig Kreativität unter Beweis stellen und damit Ihre Kunden überraschen dürfen. Auch andere Maßnahmen, beispielsweise Seminare, Vorträge oder auch eine Facebook-Unternehmensseite, können Ihnen dabei helfen, noch sichtbarer zu werden und möglichst viele potentielle Kunden anzusprechen.
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